Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisher angewendete Berechnung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Die daraufhin beschlossene Grundsteuerreform ist ab dem 01.01.2022 relevant. Zudem bewirkt sie ab dem 01.01.2025 eine Neubemessung der Grundsteuer.
Daher werden erst ab dem 01. Januar 2025 die neuen Bewertungsregeln angewendet.
Bis dahin wenden Sie weiterhin das geltende Bewertungsrecht (lt. erweitertem Bewertungsgesetz BewG, überarbeitetem Grundsteuergesetz GrStG) mit folgender Formel an:
- Schritt: Grundsteuerwert ermitteln (Abgabefrist beim Finanzamt ist der 31. Oktober 2022)
- Schritt: Ermittelter Grundsteuerwert x Steuermesszahl = Grundsteuermessbetrag
- Schritt: Ermittelter Grundsteuermessbetrag x Hebesatz (wird nach 31.10.2022 erst beschlossen) = neuer Grundsteuerzahllastbetrag ab 2025
Nehmen Sie aber auch gerne schon jetzt zum Thema Grundsteuer und Neuberechnung Kontakt zu uns auf unter:
empfang@stb-aust.de.
(Quellenauszüge Dez. 2021: https://dejure.org/gesetze/GrStG, DATEV eG, fino taxtech GmbH)
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